Fragen zum geplanten Berufsgesetz:
Ist die BAO für ein osteopathisches Berufsgesetz?Wir begrüßen ein Berufsgesetz für Osteopathie, soweit darin die Qualitätskriterien hinsichtlich Aus- und Fortbildung der BAO übernommen werden und die nicht-akademische neben der akademischen Ausbildung zu einem neuen Beruf im Primärkontakt führt. Die sozialverträgliche Ausgestaltung des Berufsgesetzes mit Osteopathie als Regelleistung würde allerdings Behandlungsdauer und Honorierung maßgeblich beeinflussen und damit letztlich die Osteopathie selbst.
Wie sollte die Definition der Osteopathie in einem eigenen Berufsgesetz lauten?Die CEN-Norm EN 16686 bietet eine gute Vorlage und definiert Osteopathie als „eine patientenzentrierte Fachrichtung der Gesundheitsversorgung mit Primärkontakt, welche sich durch die Wechselbeziehung von Struktur und Funktion des Körpers auszeichnet, die die angeborene Fähigkeit des Körpers zur Selbstheilung fördert und eine auf den ganzen Menschen gerichtete Herangehensweise an alle Aspekte der Gesundheit und der gesunden Entwicklung in der Regel durch Ausübung manueller Techniken unterstützt”.
Welche Ausbildungswege sollten zur geschützten Berufsbezeichnung führen? Sollte der neue Beruf eine eigene Berufskammer haben?Seit ca. 40 Jahren wird in Deutschland Osteopathie nicht-akademisch in größerem Umfang unterrichtet, hat in dieser Zeit hervorragende Therapeuten auf den Markt gebracht und sich somit bewährt. Seit etwa 15 Jahren wird Osteopathie auch an Hochschulen unterrichtet und die Nachfrage nach akademischen Ausbildungen und Abschlüssen steigt. Ein Berufsgesetz sollte daher beide Ausbildungsoptionen beinhalten und in Hinblick auf Umfang und Inhalte unterscheiden, ob eine Ausbildung in der Gesundheitsversorgung bereits vorliegt (Typ II) oder fehlt (Typ I). Über eine mögliche Verkammerung des Berufs sollte zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, wenn ausreichend Erfahrungswerte mit dem neu geschaffenen Beruf vorliegen.
Welche Voraussetzungen sollten für Therapeuten gelten, die bereits Osteopathie praktizieren?Die Ausbildung der Therapeuten muss selbstverständlich den berufsgesetzlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls sind Ausbildungslücken zu schließen, wofür es klar geregelte Übergangsfristen geben muss.
Inwieweit sollte ein Berufsgesetz die Ausübung der Osteopathie durch Ärzte und Heilpraktiker betreffen?Ärzte, die auch als Osteopathen arbeiten, sollten eine umfängliche Ausbildung nach Maßgaben des BDOÄ (EROP) oder der BAO absolviert haben. Heilpraktiker sollte die Typ II-Ausbildung weiterhin geöffnet bleiben, auch wenn der Beruf des Heilpraktikers bzw. der Heilpraktikerin einer geregelten Ausbildung bedarf.
Fragen von angehenden Osteopathiestudierenden:
Es gibt viele Osteopathieschulen, warum sollte ich eine BAO-Schule auswählen?
Weil
unsere Schulen eine Osteopathie-Ausbildung nach höchsten Qualitätskriterien gemäß den
Empfehlungen der WHO anbieten, sowohl was den Umfang angeht, als auch die Inhalte. Noch wichtiger:
Unsere Schulen sind qualitätszertifiziert. Dabei stellen die Schulen sich nicht selbst ihr Zertifikat aus, sondern werden von Vertretern der anderen BAO-Schulen geprüft, getreu unserem Motto
Gemeinsam Qualität sichern. Durch diese gegenseitige Kontrolle halten wir die Ausbildungsqualität hoch und schaffen Transparenz. Für welche
BAO-Schule und welchen Standort Du Dich also auch entscheidest, Du wirst überall die gleiche Ausbildungsqualität erfahren.
Was bringt mir eine qualitätszertifizierte Ausbildung an einer BAO-Schule?
Sie gilt als Benchmark für die nicht-ärztliche berufsbegleitende Osteopathie-Ausbildung und befähigt Dich, anspruchsvolle Osteopathie zu praktizieren. Davon profitieren einerseits Deine Patientinnen und Patienten und Du verschaffst Dir andererseits einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Kolleginnen und Kollegen ohne BAO-qualitätszertifizierte Ausbildung.
Wird eine BAO-Ausbildung von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt?
Ja, soweit Du etwaige weitere Voraussetzungen der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse erfüllst. Diese beziehen sich meist auf Deinen Grundberuf, etwa der des Physiotherapeuten oder des Heilpraktikers. Insofern ist ein Eintrag in die
Therapeutenliste der BAO heute wahrscheinlich der einfachste und günstigste Weg in eine von den Krankenkassen gesuchte Therapeutenliste, weil Du mit Deiner abgeschlossenen BAO-Ausbildung die Voraussetzung für eine Aufnahme in nahezu alle nicht-ärztlichen Osteopathie-Verbänden erfüllst und damit von den allermeisten Kassen als Leistungserbringer für Osteopathie anerkannt wirst. Zudem gehen immer mehr Kassen dazu über, eigene Listen von Leistungserbringern zu erstellen, die sie anerkennen.
Wenn alle BAO-Schulen die gleiche qualitätszertifizierte Ausbildung anbieten, worin unterscheiden sie sich dann?
Die berufsbegleitende Ausbildung erfolgt an allen
BAO-Schulen nach dem gleichen
Curriculum. Dieses legt die Zugangsvoraussetzungen, den Umfang und die Inhalte der medizinischen Grundlagenfächern und der Osteopathie fest, ebenso wie die Prüfungen und den Abschluss. Auch die Aufteilung zwischen Praxis und Theorie ist einheitlich geregelt. Dabei kann jede Schule über einen Teil des Unterrichts (ca. 11%) frei verfügen und damit eigene Schwerpunkte setzen. Zudem sind bei gleicher Qualifikation die Dozenten jeweils andere, kann der Unterricht modular erfolgen oder aufeinander aufbauend, kann dieser einmal im Jahr starten oder mehrmals.
Fragen von Patientinnen und Patienten:
Was unterscheidet einen BAO-Osteopathen von anderen Osteopathen?
Die Therapeutinnen und Therapeuten, die Sie
auf unserer Website finden, haben ihre Ausbildung an einer
BAO-Mitgliedsschule nach höchsten Qualitätskriterien gemäß unseren Vorgaben und den
Empfehlungen der WHO absolviert (oder an einem Institut im Ausland mit vergleichbarem Ausbildungsstandard) und bilden sich kontinuierlich in Osteopathie fort. Unsere Qualitätskriterien bilden seit 20 Jahren den Maßstab für die nicht-ärztliche Osteopathie-Ausbildung. Dafür garantieren wir mit unserem
BAO-Qualitätssiegel und prüfen und zertifizieren regelmäßig die notwendigen Fortbildungen. Sie können die Gültigkeit des
BAO-Qualitätssiegels Ihrerseits prüfen, indem Sie auf den Eintrag Ihrer Osteopathin oder ihres Osteopathen auf unserer
BAO-Therapeutenliste klicken und der Hinweis “Gültiges Zertifikat” erscheint.
Warum sollte ich einen BAO-Osteopathen für meine Behandlung wählen?
Qualität in der Behandlung ist mit der entscheidendste Aspekt bei der Wahl einer Osteopathin oder einem Osteopathen. Ganz wesentlich sind hierfür eine hochqualitative Ausbildung und eine ebenso anspruchsvolle kontinuierliche Fortbildung.
Als BAO setzen wir seit 20 Jahren Maßstäbe für osteopathische Aus- und Fortbildung.
BAO-Osteopathen auf unserer Therapeutenliste verfügen über eine zertifizierte Ausbildung nach höchsten Qualitätskriterien gemäß unseren Vorgaben und den Empfehlungen der WHO und über die notwendige kontinuierliche Fortbildung, die wir regelmäßig prüfen und zertifizieren. Nur Osteopathinnen und Osteopathen, für deren Qualität wir garantieren, schaffen es auf
unsere Therapeutenliste und erhalten unser
BAO-Qualitätssiegel. Wenn Sie also einen BAO-Osteopathen oder eine BAO-Osteopatin für Ihre Behandlung wählen, entscheiden Sie sich für höchste Qualität in der Behandlung.
Bekomme ich die Behandlung meines BAO-Osteopathen von meiner gesetzlichen Krankenkasse auch bezuschusst?
In der Regel ja, weil BAO-Osteopathinnen und -Osteopathen über eine osteopathische Ausbildung nach höchsten Qualitätskriterien verfügen und sich kontinuierlich fortbilden. Klären Sie aber unbedingt vor Behandlungsbeginn mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ob und unter welchen Voraussetzungen diese die Behandlung Ihres BAO-Osteopathen auch bezuschusst! So gibt es z.B. gesetzliche Krankenkassen, die keine oder nur Heilpraktiker als Leistungserbringer für Osteopathie akzeptieren oder nur Ärzte anerkennen.
Mein BAO-Osteopath ist Heilpraktiker. Warum wird er von meiner gesetzlichen Krankenkasse nicht als Leistungserbringer für Osteopathie anerkannt?
Osteopathie ist eine freiwillige Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und keine Regelleistung. Ihre Kasse kann daher die Voraussetzungen für eine Bezuschussung selbst bestimmen und damit auch festlegen, wen sie als Leistungserbringer anerkennt. Für gesetzliche Krankenkassen gilt zudem das
Sozialversicherungsrecht und nicht das Heilpraktikergesetz. Ihre Kasse muss sich daher nicht an das Heilpraktikergesetz halten. Dieses gilt nur für Therapeuten und regelt, was Heilkunde ist und wer Heilkunde ausüben darf. Bei der Satzungsleistung Osteopathie kollidieren daher zwei unterschiedliche Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht und das Heilpraktikergesetz.
Fragen von Osteopathinnen und Osteopathen:
Wie kann ich BAO-Mitglied werden?
Im Gegensatz zu den meisten anderen Osteopathieverbänden ist die BAO ein Dachverband von
osteopathischen Schulen und Verbänden. Unsere Mitglieder sind daher Osteopathie-Schulen und uns geneigte Verbände. Therapeuten können dafür Nutzer unserer
BAO-Therapeutenliste werden.
Um auf der
BAO-Therapeutenliste geführt zu werden, musst Du Deine Ausbildung an einer BAO-Mitgliedsschule absolviert haben und Dich kontinuierlich in Osteopathie fortbilden.
Für die gesetzlichen Krankenkassen spielt der Unterschied übrigens keine Rolle: Als Nutzer der
BAO-Therapeutenliste wirst Du als Leistungserbringer für Osteopathie anerkannt.
Ich habe meine Ausbildung an einer Schule gemacht, die nicht BAO-Mitglied ist. Kann ich trotzdem von der BAO zertifiziert und auf der BAO-Therapeutenliste aufgeführt werden?
Soweit du Deine Ausbildung im Ausland gemacht hast und diese BAO-konform ist, kannst Du von uns zertifiziert werden. Bitte sende dazu Deine Ausbildungsunterlagen an die
Geschäftsstelle, damit die Konformität Deiner Ausbildung überprüft werden kann.
Wenn Du Deine Osteopathieausbildung in Deutschland an einer Schule absolviert hast, die nicht BAO-Mitglied ist, dann ist für Deine Zertifizierung in der Regel ein Quereinstieg in die Ausbildung an einer BAO-Schule erforderlich. Dazu setzt Du Dich am besten mit der Dir am nächsten gelegenen BAO-Schule in Verbindung, damit diese anhand Deiner Ausbildungsunterlagen feststellen kann, welche Unterrichtseinheiten Dir zu Deinem BAO-Zertifikat noch fehlen.
Fragen von BAO-Therapeutinnen und -Therapeuten:
Ich habe bereits die BAO-Urkunde. Wie komme ich jetzt auf die BAO-Therapeutenliste?
Dazu brauchen wir nur Deinen ausgefüllten und unterschriebenen
Aufnahmeantrag für die Therapeutenliste und Dein ausgefülltes und unterschriebenes
SEPA-Lastschriftmandat.
Mit Deinem Eintrag verpflichtest Du Dich zu einer kontinuierlichen Fortbildung in Osteopathie, für die Du mindestens 100 Fortbildungspunkte innerhalb von jeweils drei Jahren sammeln musst. Unserem
Informationsblatt Fortbildungspflicht kannst Du entnehmen, für welche Fortbildungen wir wie viele Punkte anerkennen. Grundsätzlich anerkennen wir osteopathischen Fortbildungen, die von ausgebildeten Osteopathen gehalten werden, Osteopathie-Kongresse sowie in begrenztem Umfang auch Fortbildungen aus dem weiteren medizinischen oder therapeutischen Bereich.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich auf der BAO-Therapeutenliste geführt werde?
Mit Deinem Eintrag in der
BAO-Therapeutenliste zeigst Du Deinen Patienten und den gesetzlichen Krankenkassen, dass Du eine Osteopathie-Ausbildung nach BAO-Qualitätsstandards erfolgreich absolvierst hast und Dich regelmäßig fortbildest, so wie es auch in anderen medizinischen Berufen üblich ist.
Dabei kannst Du Deinen Eintrag mit bis zu drei Fotos und freiem Text ergänzen, um Dein Profil auf der
BAO-Therapeutenliste zu individualisieren.
Mit Deinem Eintrag erhältst Du das
BAO-Qualitätssiegel, das Du z.B. in Deine Rechnungen, auf Deine Praxishomepage und Deinen Flyern einbauen kannst.
Über Dein Profil kannst Du
BAO-Praxis-Flyer und
BAO-Poster bestellen sowie ein
Jahresabonnement für die Fachzeitschrift “Osteopathische Medizin” abschließen. Natürlich hast Du auch Einsicht in Dein Fortbildungspunkte-Konto und kannst Deine Kontaktdaten selbst aktualisieren.