Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen



Unsere Liste führt alle gesetzlichen Krankenkassen auf, die osteopathische Behandlungen bezuschussen. Jeder Eintrag enthält Angaben zu den Voraussetzungen, dem Leistungsumfang, der Abrechnung und den anerkannten Leistungserbringern. Diese sind ohne Gewähr.
Über den angegebenen Link in dem Eintrag der jeweiligen Krankenkasse können Sie überprüfen, ob die Angaben aktuell sind. 
Wollen Sie eine Bezuschussung in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn zu kontaktieren.



BAHN-BKK



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Voraussetzung:
Damit wir Ihnen die Kosten Ihrer Behandlung anteilig erstatten können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, also ein Privatrezept oder eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin die Therapie befürwortet.
Die Bescheinigung ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig, wenn keine Anzahl von Behandlungen angegeben ist. Ansonsten gilt sie für die angegebene Behandlungsmenge.
(...)
Uns ist es wichtig, dass Ihre Behandlung professionell durchgeführt wird. Gehen Sie deshalb nur zu einem Therapeuten, der zugelassener Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker ist
und Mitglied in einem der Osteopathen- bzw. Chiropraktiker-Berufsverbände ist
oder seine Qualifikation anhand von Ausbildungsnachweisen belegen kann.

Leistungsumfang:
Für Behandlungen beim Osteopathen, beim Chiropraktiker und für kinesiologisches Taping stellen wir Ihnen jährlich ein Budget von insgesamt 200 € zur Verfügung. Wenn Sie solche Behandlungen in Anspruch nehmen, erstatten wir Ihnen die Kosten zu 80 %, bis Ihr 200 €-Budget aufgebraucht ist.

Abrechnung:
Für die Behandlung stellt Ihr Therapeut Ihnen eine Rechnung aus. Diese zahlen Sie zunächst selbst.
Damit wir Ihnen die Kosten anteilig (80%) erstatten können, benötigen wir:
- die ärztliche Verordnung (Privatrezept oder ärztliche Bescheinigung)
- die Rechnung (aus der die durchgeführten Einzelleistungen, der Leistungszeitraum und der Leistungsempfänger hervorgehen)
- die Bestätigung der Verbandsmitgliedschaft des Behandlers (kann einfach auf der Rechnung notiert sein) oder eine Kopie der Ausbildungsnachweise.
- einen Zahlungsnachweis.
Ganz bequem können Sie den Antrag auf Kostenerstattung in unserer BAHN-BKK App stellen.

Leistungserbringer:
BVO, DGOM, VOD, BAO, Ärztevereinigung für Manuelle Medizin, DAAO, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DAOM, hpO, VFO, MTVO, BVfO

Internet: www.bahn-bkk.de/leistungen/alternative-heilme...

Stand: 06.01.2026





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 19.04.2026





BAO



 Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.
 Römergasse 9
 65199 Wiesbaden

 0611-3418858
0611-3419073
@ info@bao-osteopathie.de

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:30 Uhr

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