Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen



Unsere Liste führt alle gesetzlichen Krankenkassen auf, die osteopathische Behandlungen bezuschussen. Jeder Eintrag enthält Angaben zu den Voraussetzungen, dem Leistungsumfang, der Abrechnung und den anerkannten Leistungserbringern. Diese sind ohne Gewähr.
Über den angegebenen Link in dem Eintrag der jeweiligen Krankenkasse können Sie überprüfen, ob die Angaben aktuell sind. 
Wollen Sie eine Bezuschussung in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn zu kontaktieren.



BARMER



versichert deutschlandweit

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
Barmer Familie Plus::
- Osteopathie für Schwangere auf Privatrezept (bei zugelassenen Ärzten und Physiotherapeuten mit osteopathischer Zusatzqualifikation)
- Verordnete osteopathische Leistungen für Barmer-versicherte Neugeborene, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Voraussetzungen: Der Leistungserbringer ist zugelassener Vertragsarzt/Physiotherapeut mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie.

Leistungsumfang:
- Über das Barmer Bonusprogramm erhalten Sie eine Top-Geldprämie, die Sie dann für eine osteopathische Behandlung nutzen und Kosten sparen können.
- In Barmer Familie Plus können sich Barmer-versicherte Schwangere sowie Neugeborene bis zu einem Jahr bei zugelassenen Ärzten und Physiotherapeuten mit osteopathischer Zusatzqualifikation behandeln lassen.

Leistungserbringer:
ACON, BVfO, hpO, BAO, BVO, DÄGO, DAAO, DAOM, DGKO, DGOM, DVOM, ROD, OiHH, VOD, VfO

Internet: www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-...

Stand: 10.06.2026





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 19.08.2026





BAO



 Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.
 Römergasse 9
 65199 Wiesbaden

 0611-3418858
0611-3419073
@ info@bao-osteopathie.de

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:30 Uhr

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