Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen



Unsere Liste führt alle gesetzlichen Krankenkassen auf, die osteopathische Behandlungen bezuschussen. Jeder Eintrag enthält Angaben zu den Voraussetzungen, dem Leistungsumfang, der Abrechnung und den anerkannten Leistungserbringern. Diese sind ohne Gewähr.
Über den angegebenen Link in dem Eintrag der jeweiligen Krankenkasse können Sie überprüfen, ob die Angaben aktuell sind. 
Wollen Sie eine Bezuschussung in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn zu kontaktieren.



SKD BKK



versichert nur in einzelnen Bundesländern

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
Damit wir uns an den Kosten für die Behandlung beteiligen können, muss Ihr Osteopath Mitglied in einem der nachfolgenden Berufsverbände sein. So ist eine qualitätsgesicherte Behandlung sichergestellt.

Leistungsumfang:
Üblicherweise gehört die Osteopathie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Im Rahmen einer Satzungsregelung übernehmen wir aber die vollen Kosten für 5 Behandlungen im Jahr durch einen qualifizierten Osteopathen.


Abrechnung:
Lassen Sie sich die Osteopathie vor Behandlungsbeginn von einem Arzt verordnen. Dies kann entweder mit einem „grünen Rezept (Privatrezept) erfolgen oder mit einem Attest, in dem Ihr Arzt die osteopathische Behandlung empfiehlt. Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für das Ausstellen des Attests leider nicht übernehmen können. (...) Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung des Osteopathen zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei uns ein – und bitte vergessen Sie nicht, uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Wir erstatten Ihnen unseren Kostenzuschuss dann umgehend auf Ihr Konto.


Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung des Osteopathen zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei uns ein – und bitte vergessen Sie nicht, uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Wir erstatten Ihnen unseren Kostenzuschuss dann umgehend auf Ihr Konto.

Leistungserbringer:
Ärztevereinigung für Manuelle Medizin, hpO, BDO, BAO, BVO, DÄGO, DAAO, DAOM, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGOM, DVOM, OiH, ROD, VOD, VOSD, AFO, IFAO, BvFO, FOMT, VOgT, DFO, VfO

Internet: www.skd-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/...

Stand: 02.01.2026





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 16.03.2026





BAO



 Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.
 Römergasse 9
 65199 Wiesbaden

 0611-3418858
0611-3419073
@ info@bao-osteopathie.de

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:30 Uhr

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