Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen



Unsere Liste führt alle gesetzlichen Krankenkassen auf, die osteopathische Behandlungen bezuschussen. Jeder Eintrag enthält Angaben zu den Voraussetzungen, dem Leistungsumfang, der Abrechnung und den anerkannten Leistungserbringern. Diese sind ohne Gewähr.
Über den angegebenen Link in dem Eintrag der jeweiligen Krankenkasse können Sie überprüfen, ob die Angaben aktuell sind. 
Wollen Sie eine Bezuschussung in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn zu kontaktieren.



SBK



versichert deutschlandweit

jeder kann sich versichern lassen  Leistungsumfang:
Sie bekommen 30 € pro Sitzung (für bis zu sechs Behandlungen im Kalenderjahr) bei einem von uns anerkannten Osteopathen bzw. einer anerkannten Osteopathin erstattet.

Abrechnung:
Nach der osteopathischen Behandlung erhalten Sie von Ihrer Osteopathin oder Ihrem Osteopathen eine Privatrechnung. Diese bezahlen Sie zunächst selbst. Die Rechnung und – falls vorhanden – die ärztliche Bescheinigung laden Sie ganz einfach in Meine SBK App hoch. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post.

Leistungserbringer:
Eigenes Osteopathenverzeichnis mit Filterfunktion.

Internet: www.sbk.org/beratung/leistungen/alternative-m...

Stand: 02.01.2026





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 17.01.2026





BAO



 Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.
 Römergasse 9
 65199 Wiesbaden

 0611-3418858
0611-3419073
@ info@bao-osteopathie.de

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:30 Uhr

LINKS





QR-Code




Hosting bei Hetzner
Wir verwenden nur funktionelle Cookies: Diese Cookies machen es Websites möglich zu speichern, welche speziellen Einstellungen du gemacht hast, z.B. die zuletzt angesehene News oder der zuletzt angesehene Therapeuteneintrag oder Schule oder Fortbildung. Wir nutzen keine Statistik- oder Marketing-Tools und geben keinerlei Daten an Dritte weiter.
   Datenschutz