Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen



Unsere Liste führt alle gesetzlichen Krankenkassen auf, die osteopathische Behandlungen bezuschussen. Jeder Eintrag enthält Angaben zu den Voraussetzungen, dem Leistungsumfang, der Abrechnung und den anerkannten Leistungserbringern. Diese sind ohne Gewähr.
Über den angegebenen Link in dem Eintrag der jeweiligen Krankenkasse können Sie überprüfen, ob die Angaben aktuell sind. 
Wollen Sie eine Bezuschussung in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn zu kontaktieren.



AOK Bremen/Bremerhaven



versichert nur in einzelnen Bundesländern

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Leistungserbringer durchgeführt wird. Dies sind Ärzte oder Heilpraktiker, die zusätzlich eine osteopathische Ausbildung absolviert haben.

Leistungsumfang:
Im Rahmen unserer “Mehr für dich”-Leistungen erstatten wir Ihnen 80 Prozent der Rechnung für höchstens drei Behandlungen im Jahr.

Abrechnung:
Telefon Bremen: 0421 1761-77750
Telefon Bremerhaven: 0471 16-77750

Leistungserbringer:
Siehe Voraussetzung.

Internet: www.aok.de/pk/bremen/mehrfuerdich/

Stand: 06.01.2026





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 17.01.2026





BAO



 Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.
 Römergasse 9
 65199 Wiesbaden

 0611-3418858
0611-3419073
@ info@bao-osteopathie.de

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:30 Uhr

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