Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen



Unsere Liste führt alle gesetzlichen Krankenkassen auf, die osteopathische Behandlungen bezuschussen. Jeder Eintrag enthält Angaben zu den Voraussetzungen, dem Leistungsumfang, der Abrechnung und den anerkannten Leistungserbringern. Diese sind ohne Gewähr.
Über den angegebenen Link in dem Eintrag der jeweiligen Krankenkasse können Sie überprüfen, ob die Angaben aktuell sind. 
Wollen Sie eine Bezuschussung in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn zu kontaktieren.



BKK Deutsche Bank



versichert deutschlandweit

nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens  

Voraussetzung:
Der Therapeut ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine entsprechende Ausbildung absolviert und es liegt eine Bescheinigung Ihres Arztes vor, der eine osteopathische Behandlung empfiehlt (formlose Bescheinigung oder Privatrezept).

Leistungsumfang:
Wir übernehmen im Rahmen des exklusiven Gesund-Paketes „BKK Premium Plus“ die Kosten in Höhe von 80 Prozent für osteopathische Behandlungen und erstatten bis zu drei Sitzungen pro Jahr mit maximal 40,00 Euro je Sitzung

Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten, Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst. Damit wir Ihnen den Betrag möglichst schnell erstatten können, benötigen wir immer die Originalrechnung mit Angabe Ihrer aktuellen Bankverbindung.

Leistungserbringer:
Siehe Voraussetzung.

Internet: www.bkkdb.de/leistungen-beratung/alle-leistun...

Stand: 06.01.2026





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 16.03.2026





BAO



 Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.
 Römergasse 9
 65199 Wiesbaden

 0611-3418858
0611-3419073
@ info@bao-osteopathie.de

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:30 Uhr

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