Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen



Unsere Liste führt alle gesetzlichen Krankenkassen auf, die osteopathische Behandlungen bezuschussen. Jeder Eintrag enthält Angaben zu den Voraussetzungen, dem Leistungsumfang, der Abrechnung und den anerkannten Leistungserbringern. Diese sind ohne Gewähr.
Über den angegebenen Link in dem Eintrag der jeweiligen Krankenkasse können Sie überprüfen, ob die Angaben aktuell sind. 
Wollen Sie eine Bezuschussung in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn zu kontaktieren.



BKK Rieker Ricosta Weisser



versichert nur in einzelnen Bundesländern

nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens  

Voraussetzung:
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN - ärztliche Bescheinigung für die Notwendigkeit der Osteopathie (Hausarzt oder Facharzt)
- Nachweis der Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathen oder Nachweis über osteopathische Ausbildung
- Originalrechnung der Behandlung

Leistungsumfang:
KOSTENZUSCHUSS 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung. LEISTUNGSUMFANG maximal sechs Sitzungen pro Kalenderjahr

Leistungserbringer:
Siehe Voraussetzung.

Internet: www.bkk-rrw.de/fileadmin/medien/dokumente/lei...

Stand: 06.01.2026





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 16.03.2026





BAO



 Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.
 Römergasse 9
 65199 Wiesbaden

 0611-3418858
0611-3419073
@ info@bao-osteopathie.de

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:30 Uhr

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