BKK Rieker Ricosta Weisser
versichert nur in einzelnen Bundesländernnur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens Voraussetzung:EINZUREICHENDE UNTERLAGEN - ärztliche Bescheinigung für die Notwendigkeit der Osteopathie (Hausarzt oder Facharzt)
- Nachweis der Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathen oder Nachweis über osteopathische Ausbildung
- Originalrechnung der Behandlung
Leistungsumfang:KOSTENZUSCHUSS 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung. LEISTUNGSUMFANG maximal sechs Sitzungen pro Kalenderjahr
Leistungserbringer:Siehe Voraussetzung.
Internet: www.bkk-rrw.de/fileadmin/medien/dokumente/lei...Stand: 06.01.2026