AOK Baden-Württemberg
versichert nur in einzelnen Bundesländernjeder kann sich versichern lassen Voraussetzung:Siehe Leistungsumfang.
Leistungsumfang:Kinder, die im HausarztProgramm eingeschrieben sind, erhalten bei unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken (sog. Regulationsstörungen) oder KISS-Syndrom (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung) bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres, nach ärztlicher Delegation eines am AOK-HausarztProgramm teilnehmenden Kinderarztes oder Hausarztes, osteopathische Behandlungen.
Abrechnung:Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.
Leistungserbringer:Eigene Liste mit 9 Therapeuten.
Internet: www.aok.de/pk/leistungen/alternative-heilmeth...Stand: 06.01.2026