Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen



Unsere Liste führt alle gesetzlichen Krankenkassen auf, die osteopathische Behandlungen bezuschussen. Jeder Eintrag enthält Angaben zu den Voraussetzungen, dem Leistungsumfang, der Abrechnung und den anerkannten Leistungserbringern. Diese sind ohne Gewähr.
Über den angegebenen Link in dem Eintrag der jeweiligen Krankenkasse können Sie überprüfen, ob die Angaben aktuell sind. 
Wollen Sie eine Bezuschussung in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn zu kontaktieren.



SVLFG



versichert deutschlandweit

nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens  

Voraussetzung:
Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung entweder durch einen Vertragsarzt oder auf ärztliche Verordnung hin durch einen nach § 124 SGB V zugelassenen Physiotherapeuten (Kassenzulassung) erbracht wird.

Der Leistungserbringer muss dabei eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen parietale, viszerale und craniale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert haben und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder aufgrund seiner Ausbildung zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt sein.


Leistungsumfang:
Wir beteiligen uns an Ihren Kosten für eine osteopathische Behandlung und erstatten Ihnen:
80 Prozent der aufgewendeten Behandlungskosten pro Sitzung
maximal 80 Euro pro Sitzung
maximal 250 Euro pro Kalenderjahr

Leistungserbringer:
Siehe Voraussetzung


Internet: www.svlfg.de/osteopathie

Stand: 08.06.2026





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 13.07.2026





BAO



 Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.
 Römergasse 9
 65199 Wiesbaden

 0611-3418858
0611-3419073
@ info@bao-osteopathie.de

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:30 Uhr

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