Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen



Unsere Liste führt alle gesetzlichen Krankenkassen auf, die osteopathische Behandlungen bezuschussen. Jeder Eintrag enthält Angaben zu den Voraussetzungen, dem Leistungsumfang, der Abrechnung und den anerkannten Leistungserbringern. Diese sind ohne Gewähr.
Über den angegebenen Link in dem Eintrag der jeweiligen Krankenkasse können Sie überprüfen, ob die Angaben aktuell sind. 
Wollen Sie eine Bezuschussung in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn zu kontaktieren.



BKK evm



versichert nur in einzelnen Bundesländern

nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens  

Voraussetzung:
Die Versicherten können mit einer ärztlichen Bescheinigung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Behandlung ist durch einen Osteopathen durchzuführen, der Mitglied in einem Berufsverband ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

Leistungsumfang:
Die BKK evm bezuschusst maximal 6 Behandlungen zu je 60 €, jeweils begrenzt auf den Rechnungsbetrag, je Kalenderjahr.

Leistungserbringer:
Siehe Voraussetzungen.

Internet: www.bkk-evm.de/osteopathie.html

Stand: 17.05.2025





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 15.12.2025





BAO



 Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.
 Römergasse 9
 65199 Wiesbaden

 0611-3418858
0611-3419073
@ info@bao-osteopathie.de

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:30 Uhr

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