Die Bundesregierung plant die bisherige Umsatzsteuerbefreiung von Fortbildungen ab 1. Januar aufzuheben. Diese Änderung würde nicht nur private Fortbildungsanbieter und sich Fortbildende treffen, sondern im medizinisch-therapeutischen Bereich auch die Patienten. Denn wenn Fortbildungen teurer werden, nehmen die Bereitschaft und die finanziellen Möglichkeiten ab, sich freiwillig fortzubilden und sinkt letztlich die Behandlungsqualität.
Die BAO spricht sich deshalb gegen den geplanten Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung aus. Auch weil damit ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Fortbildungen öffentlich-rechtlicher (Fort-) Bildungsträger, wie z.B. Ärztekammern, entsteht, die weiterhin umsatzsteuerbefreit bleiben sollen.
Die BAO hat deshalb gemeinsam mit dem Bundesverband Medizinscher Bildungszentren e.V., BVMBZ, Gespräche mit Bundestagsabgeordneten geführt, eine gemeinsame mehrseitige Stellungnahme verfasst und diese an die Mitglieder des Finanz- und des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag verschickt.
Ob die geplante Gesetzesänderung kommt, will der Bundestag Mitte Oktober entscheiden. Wir werden darüber berichten.