Um die vielfach geforderte Patientensicherheit in der Osteopathie bundesweit einheitlich herzustellen, reicht ein neues Berufsgesetz allein nicht aus. Denn Heilberufsgesetze regeln nicht im Detail die Ausbildung und Prüfung eines Heilberufes. Dazu dienen, in Ergänzung zum jeweiligen Heilberufsgesetz, eigene Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (oder Approbationsordnungen). Für die Osteopathie wäre das eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Osteopathie, kurz OsteoAPrV oder OAPrV.
Als BAO setzen wir uns dafür ein, dass eine künftige OsteoAPrV den hohen Qualitätsstandards der BAO entspricht. Das umfasst nicht nur die Ausbildungsinhalte und den Umfang, wie wir sie in unseren Curricula festgelegt haben, sondern vor allem auch die Abschlussprüfung.
Es macht einen qualitativen Unterschied, ob künftig staatlich anerkannte Osteopathieschulen ihre Absolventen selbst prüfen oder ob die Abschlussprüfung – insbesondere die sog. klinische Prüfung – neben Ärzten auch durch Vertreter anderer Osteopathieschulen nach den gemeinsam festgelegten Qualitätskriterien erfolgt.
Seit über 20 Jahren praktiziert die BAO diese Form der Abschlussprüfung und trägt damit maßgeblich zur Qualitätssicherung in der Osteopathie bei. Deshalb wollen wir dafür Sorge tragen, dass eine künftige OsteoAPrV unseren Qualitätsstandards entspricht und eine hohe Patientensicherheit damit bundesweit gewährleistet werden kann.