Aktuelles

16.12.2025

Satzungsänderung eingetragen: BAO kann assoziierte Mitglieder aufnehmen


Die im Juni beschlossene Satzungsänderung der BAO ist endlich vom Vereinsregister Wiesbaden eingetragen worden (siehe News vom 10.06.2025). Dadurch hat die BAO die Möglichkeit, Osteopathieschulen auch als assoziierte Mitglieder aufnehmen.

Der Unterschied zu den ordentlichen Mitgliedern: Erfüllen diese bereits die Qualitätsstandards der BAO in Bezug auf Dozenten, Curriculum und Prüfungen, so sind assoziierte Mitglieder solche Osteopathieschulen, die anstreben, eine BAO-qualitätszertifizierte Ausbildungsstätte zu werden.

„Wir haben immer wieder Anfragen von Schulen erhalten, die unsere Qualitätsstandards noch nicht erfüllen, weshalb wir diese bislang nicht als Mitglieder aufnehmen konnten,” erklärt Vorstand Karsten Richter. “Mit der Satzungsänderung sind wir nun in der Lage, unser Wissen innerhalb der BAO mit diesen Schulen zu teilen und sie dabei zu unterstützen, sich den hohen BAO-zertifizierten Ausbildungsstandard zu eigen zu machen.”

Osteopathieschulen, die an einer assoziierten Mitgliedschaft in der BAO interessiert sind, können sich für weitere Informationen jederzeit an die Geschäftsstelle der BAO wenden.










BAO



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