Pressemitteilung vom 10.10.19 Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Am 10. Oktober 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein Urteil in Bezug zum sektoralen Heilpraktiker für Osteopathie verkündet. Uns liegt momentan nur die entsprechende veröffentlichte Pressemitteilung vor:

„Die Revisionen von drei Klägern, die vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolglos die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer auf den Bereich der Osteopathie begrenzten Heilpraktiker Erlaubnis begehrt haben, hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Das Berufsbild des Osteopathen ist nicht hinreichend klar umrissen, so dass es an der für eine sektorale Heilpraktiker Erlaubnis erforderlichen Abgrenzbarkeit der erlaubten Heiltätigkeit fehlt.“

Das Urteil selber liegt uns nicht vor und darum kann zum jetzigen Zeitpunkt von unserer Seite auch keine weitere Auskunft abgeben werden.
Der Vorstand der BAO