BAO Urkunde
Nachweis Ihrer Qualitätsausbildung an einer BAO Mitgliedsschule
Die BAO Urkunde wird an Personen ausgestellt, die die Ausbildung in Osteopathie gemäß den Eckpunkten des Curriculums der BAO abgeschlossen und die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden und eine Abschlussarbeit geschrieben haben.
Nach Einreichung der unterstehenden Unterlagen kann ein Absolvent* einer Mitgliedsschule der BAO die Urkunde „Osteopath/in BAO“ erlangen:
- vollständig ausgefüllter Antrag gemäß Formular: Antrag BAO Urkunde
- Kopie der Berufsurkunde (Physiotherapeut, Heilpraktiker etc.)
- Nachweis der Abschlussprüfung gemäß der BAO Prüfungsverordnung und gemäß den Eckpunkten des Curriculums für Osteopathie in Teilzeitausbildung oder Vollzeit. Für die Teilzeit gilt: Nachweis über mindestens 1350 UE Ausbildung und Erfüllung der in den Eckpunkten des Curriculums geforderten Lerninhalte.
- Bestätigung der BAO Mitgliedsschule über die bestandene Abschlussarbeit.
- Einreichung des Abstracts der Abschlussarbeit in digitaler Form an die BAO.
Mit der Urkunde „Osteopath/in BAO“ und einer entsprechenden Einverständniserklärung können sich Absolventen auf der BAO Website in die Therapeutenliste eintragen lassen.
Seit dem 01.01.2017 ist der Eintrag auf der BAO Therapeutenliste an die Benutzung des Siegels gebunden. Für das BAO Siegel vor Ihrem Namen wird eine Gebühr von 70,- EUR pro Kalenderjahr zum Jahresanfang fällig. Dazu füllen Sie die entsprechende Einzugsermächtigung für ein SEPA Lastschriftmandat aus. Außerdem unterliegt der Platz auf der BAO Therapeutenliste einem Nachweis von 100 Fortbildungspunkten im osteopathischen Bereich in 3 Jahren.
Übergangsregelung Ausbildungsabschluss zwischen dem 1.1.2006 und 21.11.2009:
Nachweis der Schule über mindestens 1200 UE Ausbildung mit allen Fächern entsprechend den Eckpunkten des Curriuclums der BAO und Erstellung einer Abschlussarbeit. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Geschäftsstelle.
Übergangsregelung Ausbildungsabschluss vor dem 1.1.2006:
Sollten Sie Ihre Ausbildung vor 2006 abgeschlossen haben, so entfällt die Erstellung einer Abschlussarbeit. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Geschäftsstelle.
Regelung für die Ausbildung an einer NICHT-BAO Mitgliedsschule:
Sollten Sie Ihre Ausbildung nicht an einer BAO Mitgliedsschule gemacht haben, dann erfahren Sie die weiteren Bedingungen hier: Externe Studenten
* Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird ausschließlich das generische Maskulinum, z.B. Absolvent, verwendet. Es bezieht sich sowohl auf weibliche als auch auf männliche Personen.